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AGB

Willkommen in der St. Johannismühle, einer der beiden in Flensburg verbliebenen Windmühlen. Sie finden hier gemütliche Ferienwohnungen in historischem Ambiente. Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt bei uns entschieden haben.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermietung unserer Apartments festlegen.

Unsere AGB enthalten Details zu den Mietbedingungen, Stornierungsbedingungen und Haftungsbeschränkungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie eine Buchung vornehmen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sich in einem über 200 Jahre alten historischen Gebäude​ aufhalten. Eine alte Windmühle zu Ferienwohnungen auszubauen, hat schon einige ungewöhnliche Konsequenzen für die Nutzer. Es mussten immer wieder Kompromisse gesucht werden, die hier beschrieben sind und für die wir um Verständnis bitten:

 

Fenster:

Der Denkmalschutz war unerbittlich, es mussten genau diese Fenster sein. Sie öffnen nach außen und können nicht „auf Kipp“ gestellt werden. Es ist gerade wegen des hohen Gebäudes und der Windsituation absolut notwendig, beim Dauerlüften den Lüftungshaken einzulegen.

 

Türen:

Die großen Glastüren sind nur im Zusammenhang mit den weißen Läden genehmigt worden. Bei Abwesenheit sollen diese Läden (von innen) verschlossen werden. Stehen sie offen, müssen sie unbedingt gesichert werden, der Winddruck kann enorm groß sein.

 

Treppen:

Insgesamt 8 Stockwerke brauchen entsprechende Treppen. Zwei Wohnungen konnten wir dennoch barrierefrei gestalten. Die anderen allerdings sind mit sehr viel Mühe so der Situation angepasst worden, dass sie genehmigt werden konnten aber dennoch Vorsicht erfordern. Halten Sie sich gut fest und achten Sie bitte auf Kinder! Die Stiege zur Empore ist besonders steil – und wenn wir uns zu einem Rundgang bis hinauf zur Kappe verabreden, geschieht Ihre Kletterei auf eigene Gefahr!

 

Querbalken:

Durch das Absenken ganzer Fußbodenebenen ist es gelungen, die Raumhöhen vernünftig zu gestalten. Einige Balken konnten wir aus statischen Gründen nicht entfernen und auch nicht dünner ausführen. Wenn Sie größer als 1,80 m sind, werden Sie an einigen Türdurchgängen den Kopf einziehen müssen! In Anbetracht der historischen Situation können wir dafür die Verantwortung nicht übernehmen.

 

Die Galerie:

Eigentlich ist die Galerie der ausschließlich dem Müller vorbehaltene Arbeitsplatz. Das ist bei einem laufenden Flügelrad selbstverständlich, immerhin erreichen die Flügelenden eine Geschwindigkeit von etwa 60 km/h, eine Kollision würde zu schwersten Verletzungen führen. Aber auch die Brüstung ist ihrem technischen Zweck angepasst, sie entspricht nicht den Unfallverhütungsvorschriften. Wir haben Maßnahmen dafür getroffen, die Unfallgefahr zu verringern, müssen aber z.B. in Fällen mangelnder Aufsicht alle Haftung ablehnen: achten Sie bitte auf steilen Treppen, auf den Veranden und insbesondere auf der Galerie darauf, nicht zu klettern, sich fest zu halten, vorsichtig zu sein.

 

Die Mühlentechnik:

Ohne Aufsicht und Anleitung ist es unseren Gästen untersagt, das Flügelrad von der Arretierung zu lösen, auf ihm zu klettern oder andere Elemente der Mühlensteuerung zu betätigen. Insbesondere ist der eigenständige Aufstieg in den Mühlenkopf untersagt. Bei Zuwiderhandlungen lehnen wir jegliche Verantwortung für Schäden ab und werden unsererseits für Schäden die Verursacher in Anspruch nehmen.

 

Küchentechnik:

Wir haben besonders hochwertige Küchenausstattungen einbauen lassen, die mit einigen Besonderheiten aufwarten:

  Allem voran der Quooker, ein Wasserhahn, der wahlweise kaltes, warmes oder siedendes Wasser liefert. Ein Sicherheitsmechanismus soll dafür sorgen, dass das siedende Wasser nicht ungewollt fließt – das würde natürlich zu Verbrennungen führen! Achten Sie dringend auch auf Ihre Kinder! Wenn Sie siedendes Wasser zapfen wollen, lassen Sie es bitte nicht unmittelbar in das leere Porzellanbecken spritzen – das könnte reißen! Genießen Sie die damit verbundenen Vorteile, unmittelbar siedendes Wasser für ein Glas Tee, den  zünftigen Grog oder eine wärmende Brühe zu haben und das tolle Verfahren ohne Umwege nutzen zu können, Kaffee mit einer Presskanne „French-Press“ aufzugießen.

Wir haben uns für offene Küchen entschieden, weil sie ein sehr soziales Miteinander ermöglichen. Zum einen ist das durch eine hochwertige, besonders leise Spülmaschine möglich, die zu allem auch noch einen „Flüsterwaschgang“ hat. Dazu eine Bitte: nutzen Sie nicht die WLAN-Taste, sie hat schwerwiegende Auswirkungen auf das Betriebssystem. Der andere offensichtliche Nachteil, die Geruchsbelästigung beim Kochen, ist durch ein hochwertiges Kochfeld mit integriertem Filtersystem umgangen. Überhitzen Sie Ihre Speisen nicht, das Fett kann bei den möglichen Kochstufen sehr heiß werden!

 

 

 

 

GbR Johannismühle

Fiesser-Fiesser-Meienbrock

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der GbR Johannismühle Fiesser-Fiesser-Meienbrock (im Weiteren „Johannismühle“) unabhängig des Standortes an dem mit Dritten (Gast/Vertragspartner) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der „Johannismühle“.

1. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Ferienwohnungen/Apartments.

2. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die „Johannismühle“ diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS RESERVIERUNGEN/ WEITERVERKAUF

  1. Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung, mündlich oder schriftlich, ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Ferienwohnungen/Apartments ist für beide Vertragspartner bindend. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer.

  2. Die „Johannismühle“ behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Unterkünfte anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Die „Johannismühle“ behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

2. Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Unterkünften ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Unterkünften  an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die „Johannismühle“ ist nicht zulässig. Die „Johannismühle“ ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung der Unterkünfte zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

3. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

§ 3 ZIMMERNUTZUNG, ZIMMERÜBERGABE, STORNOFRISTEN, RAUCHVERBOT

1. Die zur Verfügungsstellung der Unterkünfte erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Haustiere können nur nach vorheriger Zustimmung gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden. Hierfür steht nur ein Apartment zur Verfügung. In der St. Johannismühle werden pro Hund und pro Aufenthalt 60€ berechnet.

2. Reservierte Apartments stehen Gästen der „Johannismühle“ Montag bis Freitag ab 15.00 Uhr und Samstag und Sonntag ab 16.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit der "Johannismühle“ im Voraus vereinbart werden. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.

Late Check-out „Johannismühle“: Stimmt die „Johannismühle“ einem Late-Check-out zu, ist sie berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Unterkunft bis 13 Uhr 30€ in Rechnung zu stellen. Für jede weitere angefangene Stunde fallen jeweils 10€ an. Der Late Check-out ist bis max. 17:00 Uhr möglich, danach berechnet die „Johannismühle“ die Tagesrate für die gebuchte Unterkunft. 

3. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die „Johannismühle“  das Recht, gebuchte jedoch nicht garantierte Unterkünfte nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner daraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung bezahlt hat und die bestellten Zimmer nicht vor 18 Uhr am Anreisetag storniert.

Stornierungen in der „Johannismühle“ sind bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin kostenfrei. Für eine Stornierung gilt:

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Für gebuchte Termine im Zeitraum 1.10 - 31.03 gilt:

14 - 0 Tage vor Anreise wird eine Stornierungsgebühr von 50 % des Mietpreises erhoben.

Bei Nichtanreise steigt diese Stornierungsgebühr auf 100%.

Für gebuchte Termine im Zeitraum 1.04 - 30.09 gilt:

  • >28 Tage vor Anreise wird keine Stornierungsgebühr erhoben.

  • 28 - 14 Tage vor der Anreise wird eine Stornierungsgebühr von 50% des gesamten Mietpreises erhoben.

  • 0-14 Tage steigt die Stornierungsgebühr auf 100%.

 

4. In sämtlichen Unterkünften und öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist das Rauchen verboten. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von 200,00 € in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich die „Johannismühle“ vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise.

5. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich „Johannismühle“ vor, die Preise entsprechend anzupassen. 

6. Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die gebuchte Kategorie, nicht aber auf ein spezifisches Zimmer.

 

§ 4 ZAHLUNGSMITTEL/ BEREITSTELLUNG DER DIENSTLEISTUNG

1. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zur Beherbergungsabgabe ist die „Johannismühle“ lt. §4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein verpflichtet und stellt diese in Höhe von April und Oktober € 1,00 pro Gast/Nacht und Mai bis September € 2,50 pro Gast/Nacht in Rechnung. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich „Johannismühle“ vor, die Preise entsprechend anzupassen. 

2. Gültige Zahlungsmittel sind Überweisungen in Euro auf folgendes Konto:

GbR Johannismühle, Fiesser-Fiesser-Meienbrock,

 IBAN DE78 2175 0000 0103 0166 00,  BIC NOLADE21NOS,

(Nord-Ostsee Sparkasse)

 Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich. Der berechnete Gesamtpreis ist in der Regel spätestens 40 Tage vor dem Anreisetermin auf das genannte Konto zu überweisen.

3. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der „Johannismühle“. 

4. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat „Johannismühle“ das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die „Johannismühle“ sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

5. Rechnungen sind grundsätzlich direkt bar oder mit Kreditkarte zu begleichen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

6. Rechnungen der „Johannismühle“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. „Johannismühle“ kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. „Johannismühle“ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sind die „Johannismühle“ berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

7. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die „Johannismühle“, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

8. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

9. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung der „Johannismühle“ nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der „Johannismühle“ abgetreten werden. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.) , ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

 

 

§ 5 HAFTUNG der „Johannismühle“

Die „Johannismühle“ haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der „Johannismühle“ beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung der „Johannismühle“ steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der „Johannismühle“ auftreten, werden die „Johannismühle“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, die „Johannismühle“ rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haften die „Johannismühle“ nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Anzeige macht. Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens der „Johannismühle“ besteht nicht. Die „Johannismühle“ haften für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Die „Johannismühle“ haften nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.

 

 

§ 13 ERFÜLLUNGS- UND ZAHLUNGSORT, GERICHTSSTAND, NEBENABREDEN, TEILUNWIRKSAMKEIT,

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der „Johannismühle“.

2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz der „Johannismühle“ als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.

4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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